Die ordnende Kraft eines Staates
liegt in seiner Verfassung!

Diese Verfassung ist für jeden Staatsbürger ab sei-
ner Geburt verpflichtend. Ein Staat kann von
Staatsbürgern aus verschiedenen Völkern, von ver-
schiedenen Religionen oder von einem Volke ge-
tragen werden.

Seit Jahrhunderten lebte unser Deutsches Volk,
einschließlich unserer germanischen Vorfahren, in
der Mitte des europäischen Kontinentes.
Auch zu diesen Zeiten wanderten Angehörige aus
anderen Völkern in unsere deutschen Heimat-
gebiete ein. Jedoch zu keinen Zeiten bestand die
Gefahr, daß durch diese „Einwanderung“, bzw. eine
„Unterwanderung“, von Staat und deutschem Vol-
ke den Boden die Vernichtung unseres deutschen
Volkes hätte bereiten könnten.

Es begann mit dem vom Deutschen Volk verlore-
nen „Zweiten Weltkrieg“ 1945.

„Was heißt eigentlich: Grundgesetz?

Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parla-
mentarischen Rat, 8. September 1948
[StenBer. S. 70ff] Abg. Dr. SCHMID (SPD):

Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich
denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu
bewältigen haben? Was heißt denn: „Parlamentarischer Rat“?
Was heißt denn: „Grundgesetz“?
Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine
verfassunggebende Nationalversammlung einbe-
ruft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht wei-
ter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung
zu schaffen.

Was heißt aber „Verfassung“? Eine Verfassung ist
die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über
die Formen und die Inhalte seiner politischen Exi-
stenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grund-
norm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz
ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden,
die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem
Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Indi-
viduen und die Grenzen der Staatsgewalt.

Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft
setzen, niemand kann sie ignorieren.

Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechts-
form gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit
eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind
die Völker auf die Barrikaden gegangen.“

Diese, von Dr. Carlo Schmid so treffend formu-
lierte „Freiheit eines Volkes“ stand bei Kriegsen-
de 1945, unter den Bedingungen des Besatzungs-
tatutes nicht zur Diskussion.

Grundgesetz Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Ein-
heit und Freiheit Deutschlands für das gesamte
deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung be-
schlossen worden ist.

Dieser Grundgesetz Art. 146 wird unter den „Rea-
litäten“ des Jahres 2022 seinen Auswirkungen oder
gar Hoffnungen nicht mehr gerecht werden können.

Horst Erwin Zaborowski – AGsD

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